Die Lärmbelastung ist eine der größten Gefahren für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Übermäßiger Lärm bei der Arbeit sowie Unfälle aufgrund von Lärmbelästigung und Kommunikationsschwierigkeiten sind nur einige der Folgen. Der Grad des Hörverlusts ist im Allgemeinen kumulativ und nimmt mit der Dauer der Lärmexposition und dem Lärmpegel zu. Eine berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit ist zwar fast vollständig vermeidbar, aber der einmal entstandene Schaden ist irreversibel.
Berufliche Lärmbelastung bezieht sich auf die Schallpegel, denen Arbeitnehmer während ihrer beruflichen Tätigkeiten ausgesetzt sind. In Deutschland wird die Lärmbelastung am Arbeitsplatz durch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) geregelt, die die EU-Richtlinie 2003/10/EG in nationales Recht überführt. Diese Verordnung legt gesetzliche Grenzwerte für die Lärmexposition fest und verpflichtet Arbeitgeber, Risiken zu bewerten und Maßnahmen zur Vermeidung lärmbedingter Schwerhörigkeit (NIHL) zu ergreifen. Nach deutschem Recht müssen Schallpegel am Arbeitsplatz so niedrig wie möglich gehalten werden, gemäß dem Prinzip der Lärmminderung in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Das Problem des Lärms am Arbeitsplatz betrifft auch eine Vielzahl von Sektoren, darunter das Bildungswesen, die Unterhaltungsindustrie, die Landwirtschaft und den Dienstleistungssektor. Es gibt strenge Lärmschutzvorschriften in Übereinstimmung mit der EU-Lärmrichtlinie, die den Umgang mit Lärm am Arbeitsplatz genau beschreiben. Die Riichtlinie legt die allgemeinen Leitlinien für die Prävention fest.
In den Industrie-, Bau- und Transportsektoren entsteht Lärm hauptsächlich durch Maschinen, Werkzeuge und Arbeitsprozesse. Auch andere Branchen wie Bildung, Unterhaltung und Landwirtschaft sind von Lärmbelastung betroffen, z. B. durch verstärkte Schallquellen, schwere Geräte und HVAC-Systeme. Nach den deutschen Vorschriften müssen Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, die sowohl den Lärmpegel als auch mögliche Wechselwirkungen mit ototoxischen Substanzen berücksichtigt, wie in der LärmVibrationsArbSchV gefordert.
Die Messung der Lärmbelastung ist entscheidend für die Einhaltung der deutschen Arbeitsschutzgesetze und zur Vermeidung von dauerhaften Hörschäden. Regelmäßige Überwachung hilft dabei, Bereiche zu identifizieren, in denen der Lärm sichere Grenzwerte überschreitet, und stellt sicher, dass erforderliche Präventionsmaßnahmen eingehalten werden. Die deutsche Gesetzgebung verwendet ein dreistufiges System von Auslösewerten:
Diese Werte stimmen mit den Technischen Regeln für Lärm (TRLV Lärm) überein, die praxisnahe Anleitungen zur Bewertung und Kontrolle von Lärmgefahren bieten.
Langfristige Lärmbelastung kann zu irreversiblen Hörschäden führen. Deutsche Gesetze schreiben präventive Maßnahmen gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.7 „Lärm“ vor, die spezifische Lärmgrenzwerte für verschiedene Arbeitskategorien festlegen:
Kategorie I: Tätigkeiten mit hoher Konzentrationsanforderung oder hoher Sprachverständlichkeit (max. 55 dB(A)).
Kategorie II: Tätigkeiten mit mittlerer Konzentrationsanforderung oder mittlerer Sprachverständlichkeit (max. 70 dB(A)).
Kategorie III: Tätigkeiten mit geringer Konzentrationsanforderung oder geringer Sprachverständlichkeit (Lärm muss so weit wie möglich reduziert werden).
Arbeitgeber müssen außerdem Nachhallzeitgrenzen einhalten, um die Raumakustik zu verbessern und lärminduzierte Stressfaktoren zu minimieren.
Es gibt mehrere Vorsichtsmaßnahmen, die Sie ergreifen können, um Gehörschäden bei der Arbeit zu vermeiden:
Nein, man sollte sich nicht auf persönlichen Gehörschutz (z. B. Gehörschutzstöpsel) verlassen, wenn es andere Maßnahmen zur Beseitigung oder Kontrolle des Risikos gibt. Arbeitgeber sind verpflichtet, Lärmbelastungen an der Quelle zu beseitigen oder zu reduzieren, und sollten ihre Mitarbeiter über die Risiken informieren und ihnen Möglichkeiten zum Gehörschutz anbieten.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Programme zum Gehörschutz umzusetzen, die Folgendes beinhalten:
Regelmäßige Lärmmessungen mit Schallpegelmessgeräten und Lärmdosimetern.
Technische Schutzmaßnahmen, wie Lärmschutzwände, Einhausungen und lärmarme Maschinen.
Organisatorische Maßnahmen, wie Schichtrotationen und Begrenzung der Aufenthaltsdauer in lauten Umgebungen.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA), wie Gehörschutzstöpsel und Kapselgehörschützer, insbesondere bei Lärmpegeln über 85 dB(A).
Zusätzlich empfiehlt die IFA (Institut für Arbeitsschutz der DGUV), dass bei Exposition gegenüber ototoxischen Substanzen (wie Lösungsmitteln, Metallen oder Medikamenten) zusätzliche Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden. Die Kombination von Lärm und ototoxischen Arbeitsstoffen kann das Risiko für Gehörschäden erheblich erhöhen.
Die ISO 9612-Norm, die in Deutschland als DIN EN ISO 9612:2009-09 übernommen wurde, wird für Lärmmessungen am Arbeitsplatz verwendet. Diese Norm bietet standardisierte Methoden zur Bestimmung der Lärmexposition, einschließlich:
Tätigkeitsbasierte Messung: Unterteilung der Arbeitsschicht in Tätigkeiten mit ähnlichen Lärmpegeln und Berechnung der kumulierten Exposition.
Berufsbasierte Messung: Zufällige Lärmbelastungsmessungen über einen längeren Zeitraum für spezifische Berufsbilder.
Ganztägige Messung: Kontinuierliche Überwachung der Lärmbelastung über eine gesamte Arbeitsschicht, um Schwankungen der Exposition zu erfassen.
Arbeitgeber müssen Lärmbeurteilungen dokumentieren und bei Überschreitung der zulässigen Werte Korrekturmaßnahmen ergreifen. Lärmkartierung wird ebenfalls empfohlen, um Risikobereiche visuell zu identifizieren und gezielte Maßnahmen zur Reduzierung zu ergreifen.
In Deutschland müssen Lärmmessungen am Arbeitsplatz nach den standardisierten Verfahren der DIN EN ISO 9612:2009-09 und ISO 1999:1990 durchgeführt werden. Diese Normen legen fest, wie die Lärmexposition von Beschäftigten zu bewerten ist und welche Maßnahmen anhand der gesetzlichen Auslösewerte (80 dB(A), 85 dB(A) und 87 dB(A)) erforderlich sind.
Die Norm ISO 1999:1990 dient der Berechnung der Lärmdosis und der Abschätzung des Risikos für lärmbedingte Schwerhörigkeit. Sie unterstützt die Durchsetzung der Lärmschutzgrenzwerte, indem sie Vorgaben für die Messung und langfristige Bewertung von Lärmbelastungen macht. Die deutsche Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) schreibt vor, dass Lärmmessungen regelmäßig durchgeführt werden müssen, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten.
Zur präzisen Ermittlung der Lärmbelastung am Arbeitsplatz werden verschiedene hochgenaue Messgeräte eingesetzt:
Die deutschen Arbeitsschutzvorschriften verlangen eine regelmäßige Lärmerfassung, um Beschäftigte vor irreversiblem Hörverlust zu schützen. Durch die Anwendung normierter Messmethoden und präziser Messtechnik können Unternehmen die Einhaltung der LärmVibrationsArbSchV sicherstellen und wirksame Lärmschutzmaßnahmen umsetzen.
Lärm am Arbeitsplatz gefährdet Gesundheit und Sicherheit.
Übermäßiger Lärm verursacht nicht nur Hörschäden, sondern erhöht auch das Unfallrisiko durch beeinträchtigte Kommunikation und verringertes Situationsbewusstsein.
Die deutsche Gesetzgebung schreibt Lärmschutzmaßnahmen vor.
Die LärmVibrationsArbSchV verpflichtet Arbeitgeber, Lärmbelastungen zu bewerten, Grenzwerte einzuhalten und Maßnahmen zur Lärmminderung umzusetzen.
Regelmäßige Lärmmessungen sind für den Arbeitsschutz unerlässlich.
Arbeitgeber müssen Lärmexpositionswerte (80 dB(A), 85 dB(A) und 87 dB(A)) überwachen und technische sowie organisatorische Schutzmaßnahmen ergreifen.
Gehörschutz ist ein wichtiger, aber nachrangiger Schutzmechanismus.
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Lärmminderung haben Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung wie Ohrstöpseln oder Kapselgehörschützern.
Moderne Messinstrumente gewährleisten eine präzise Lärmerfassung.
Schallpegelmesser (SLM), Lärmdosimeter und Oktavbandanalysatoren helfen dabei, Lärmquellen zu identifizieren und gezielt Gegenmaßnahmen zu entwickeln.